Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.04.2009

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   BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06   

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BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06 (https://dejure.org/2008,1212)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2008 - 1 BvR 462/06 (https://dejure.org/2008,1212)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 1 BvR 462/06 (https://dejure.org/2008,1212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Zulässigkeit der Veränderung des Aufgabenbereichs eines Professors der Theologie bei Distanzierung von wesentlichen Glaubenssätzen - Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit von Hochschullehrern der Theologie und Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Grenzen bei der Wahrnehmung der Wissenschaftsfreiheit durch einen Inhabers einer konfessionsgebundenen Professur - Versetzung eines Hochschullehrers als akademischer Forscher, Lehrer und Prüfer innerhalb der Theologischen Fakultät auf ein Fach außerhalb der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur hochschulrechtlichen Stellung akademischer Theologie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Wissenschaftsfreiheit an einer theologischen Fakultät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines nicht mehr bekennenden Theologieprofessors gegen seinen Ausschluss aus der Theologenausbildung erfolglos

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die wissenschaftliche Hinterbank" für geläuterte Theologieprofessoren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nichtgläubige Theologieprofessor

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.2.2009)

    Ungläubige dürfen keine Pfarrer ausbilden // Gerd Lüdemann scheitert vor dem höchsten Gericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 122, 89
  • NJW 2009, 2190
  • NVwZ 2009, 835 (Ls.)
  • DÖV 2009, 374
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Wissenschaft ist ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung (vgl. BVerfGE 35, 79 [113]; - 47, 327 [367]; - 90, 1 [12]; - 111, 333 [354]).

    Den Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung stellen die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe dar (vgl. BVerfGE 35, 79 [112]; - 47, 327 [367]; - 90, 1 [11 f.]; - 111, 333 [354]).

    Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 [112 f.]; - 47, 327 [367]; - 88, 129 [136]; - 90, 1 [11 f.]).

    Die Wissenschaftsfreiheit kann, wie andere vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte, aufgrund von kollidierendem Verfassungsrecht beschränkt werden (vgl. BVerfGE 47, 327 [369]; - 57, 70 [99]), wobei es grundsätzlich auch insoweit einer gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerfGE 83, 130 [142]; - 107, 104 [120]).

    Ein Konflikt zwischen verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten ist unter Rückgriff auf weitere einschlägige verfassungsrechtliche Bestimmungen und Prinzipien sowie auf den Grundsatz der praktischen Konkordanz durch Verfassungsauslegung zu lösen (vgl. BVerfGE 47, 327 [369]).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Wissenschaft ist ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung (vgl. BVerfGE 35, 79 [113]; - 47, 327 [367]; - 90, 1 [12]; - 111, 333 [354]).

    Den Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung stellen die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe dar (vgl. BVerfGE 35, 79 [112]; - 47, 327 [367]; - 90, 1 [11 f.]; - 111, 333 [354]).

    c) Die Wissenschaftsfreiheit des Beschwerdeführers findet ihre Grenze auch an dem seinerseits durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]; - 21, 362 [373 f.]; - 31, 314 [322]; - 111, 333 [352]) Recht der Fakultät, ihre Identität als theologische Fakultät zu wahren und ihre Aufgaben in der Theologenausbildung zu erfüllen.

    Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit des Hochschullehrers können auch durch das Ziel der - ihrerseits durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gebotenen - Erhaltung und Förderung der Funktionsfähigkeit der Hochschulen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 95, 193 [212]; - 111, 333 [353 f.]), damit diese ihre Aufgaben in Lehre und Forschung erfüllen können.

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Wissenschaft ist ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung (vgl. BVerfGE 35, 79 [113]; - 47, 327 [367]; - 90, 1 [12]; - 111, 333 [354]).

    Den Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung stellen die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe dar (vgl. BVerfGE 35, 79 [112]; - 47, 327 [367]; - 90, 1 [11 f.]; - 111, 333 [354]).

    Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 [112 f.]; - 47, 327 [367]; - 88, 129 [136]; - 90, 1 [11 f.]).

    Soweit staatliche Maßnahmen, die auf ihre Amtsstellung als beamteter Hochschullehrer einwirken, spezifisch wissenschaftsrelevante Aspekte ihrer Tätigkeit betreffen, ist daher Art. 5 Abs. 3 GG und nicht Art. 33 Abs. 5 GG Prüfungsmaßstab (vgl. BVerfGE 35, 79 [147]).

  • BVerwG, 18.07.1996 - 6 C 10.94

    Keine Katholische Volltheologie als Studiengang an der Universität Frankfurt

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Die Länder können ihre Verpflichtung, Wissenschaft und Lehre an den Universitäten zu veranstalten, so definieren, dass dies die universitäre Theologie einschließt (vgl. BVerwGE 101, 309 [316 ff.]).

    Damit stellen sie Ausbildungsmöglichkeiten für ihre Studierenden zur Verfügung (vgl. BVerwGE 101, 309 [316]), für die auf studentischer Seite ein Bedarf besteht, weil entsprechende Berufe oder auch nur der Erwerb entsprechender Kenntnisse angestrebt werden.

    Damit werden sie insbesondere auch den Interessen ihrer Universitäten an einem breiten, Interdisziplinarität ermöglichenden Fächerspektrum gerecht (vgl. BVerwGE 101, 309 [317]).

    Die verbreitete Deutung, nach der die theologischen Fakultäten eine "Doppelstellung" als staatliche Einrichtungen "zur Erfüllung kirchlicher Aufgaben" hätten (vgl. v. Campenhausen, Theologische Fakultäten/Fachbereiche, in: Flämig u. a., Handbuch des Wissenschaftsrechts, Bd. 1, 2. Aufl. 1996, S. 972; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 262) beziehungsweise "gemeinsame" Angelegenheiten von Staat und Kirche darstellten (vgl. BVerwGE 101, 309 [313]; Hofmann, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl. 2008, Art. 140 Rn. 4), kann nur Beschreibung eines notwendigen Zusammenwirkens von Staat und Religionsgemeinschaft sein (vgl. Morlok, in: Dreier, GG, Bd. 3, 2. Aufl. 2008, Art. 140/Art. 137 WRV Rn. 24; H. Weber, NVwZ 2000, S. 848 [851 f.]), nicht aber eine doppelte Rechtsnatur begründen.

  • BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88

    Promotionsberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährt jedem, der in Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, ein Grundrecht auf freie wissenschaftliche Betätigung (vgl. BVerfGE 15, 256 [263 f.]; - 88, 129 [136]).

    Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 [112 f.]; - 47, 327 [367]; - 88, 129 [136]; - 90, 1 [11 f.]).

    Mit der Rüge einer Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG unter dem Gesichtspunkt der amtsangemessenen Tätigkeit macht der Beschwerdeführer nichts geltend, was über den bisherigen Prüfungsumfang auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 GG hinausgeht (vgl. BVerfGE 88, 129 [143]).

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Wissenschaft ist ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung (vgl. BVerfGE 35, 79 [113]; - 47, 327 [367]; - 90, 1 [12]; - 111, 333 [354]).

    Den Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung stellen die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe dar (vgl. BVerfGE 35, 79 [112]; - 47, 327 [367]; - 90, 1 [11 f.]; - 111, 333 [354]).

    Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (vgl. BVerfGE 35, 79 [112 f.]; - 47, 327 [367]; - 88, 129 [136]; - 90, 1 [11 f.]).

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährt jedem, der in Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, ein Grundrecht auf freie wissenschaftliche Betätigung (vgl. BVerfGE 15, 256 [263 f.]; - 88, 129 [136]).

    c) Die Wissenschaftsfreiheit des Beschwerdeführers findet ihre Grenze auch an dem seinerseits durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten (vgl. BVerfGE 15, 256 [262]; - 21, 362 [373 f.]; - 31, 314 [322]; - 111, 333 [352]) Recht der Fakultät, ihre Identität als theologische Fakultät zu wahren und ihre Aufgaben in der Theologenausbildung zu erfüllen.

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Elternrechts bei der Entscheidung über die

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Die Erklärung des Religionsunterrichts zum ordentlichen Lehrfach in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG stellt klar, dass seine Erteilung staatliche Aufgabe und Angelegenheit ist (vgl. BVerfGE 74, 244 [251]).

    Die Ausrichtung an den Glaubenssätzen der jeweiligen Konfession ist von der Verfassung vorgegeben (vgl. BVerfGE 74, 244 [253]).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Die in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Glaubensfreiheit umfasst neben der Freiheit, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und zu haben sowie sich zu diesen Überzeugungen zu bekennen und sie zu verbreiten (vgl. BVerfGE 32, 98 [106]; - 41, 29 [49]; - 69, 1 [33 f.]), auch die negative Glaubensfreiheit, also die Freiheit, keine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu haben oder eine solche abzulehnen (vgl. BVerfGE 41, 29 [49]; - 108, 282 [301]).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
    Die in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Glaubensfreiheit umfasst neben der Freiheit, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und zu haben sowie sich zu diesen Überzeugungen zu bekennen und sie zu verbreiten (vgl. BVerfGE 32, 98 [106]; - 41, 29 [49]; - 69, 1 [33 f.]), auch die negative Glaubensfreiheit, also die Freiheit, keine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu haben oder eine solche abzulehnen (vgl. BVerfGE 41, 29 [49]; - 108, 282 [301]).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 31.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinn; Amt im statusrechtlichen Sinn; amtsangemessene

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LB 344/03

    Zulässigkeit eines Anfechtungsantrages gegen die Änderung von Art und Umfang der

  • VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00

    Aufgabenbereich; Beanstandung; Kirchenaustritt; Lossagung; Professor; Staatsamt;

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    In diesem Sinne gelten die Länder als Träger der Kulturhoheit (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 37, 314 ; 106, 62 ; 108, 1 ; 119, 59 ; 122, 89 ; s. auch BVerfGE 12, 205 ; 92, 203 ).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht etwa die Kollision des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts mit der durch Art. 5 Abs. 3 GG vorbehaltlos gewährleisteten Wissenschaftsfreiheit unter Heranziehung des Grundsatzes der praktischen Konkordanz aufgelöst (BVerfG 28. Oktober 2008 - 1 BvR 462/06 - [Lüdemann] Rn. 47, 65, BVerfGE 122, 89) .
  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    aa) Die in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Glaubensfreiheit umfasst neben der Freiheit, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und zu haben sowie sich zu diesen Überzeugungen zu bekennen und sie zu verbreiten, auch die negative Glaubensfreiheit, also die Freiheit, keine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu haben oder eine solche abzulehnen (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2008 - 1 BvR 462/06 - BVerfGE 122, 89 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,898
BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08 (https://dejure.org/2009,898)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08 (https://dejure.org/2009,898)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2009 - 1 BvR 3424/08 (https://dejure.org/2009,898)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, im Übrigen unbegründeten Verfassungsbeschwerde - Zur Antragsbefugnis eines bloß mittelbar am Auftrag Interessierten im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmern fehlt die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren! (IBR 2009, 478)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2439
  • NVwZ 2009, 835
  • NZBau 2009, 464
  • WM 2009, 1485
  • BauR 2009, 1639
  • VergabeR 2009, 777
  • ZfBR 2009, 608
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eines erfolglosen Bewerbers berührt (vgl. BVerfGE 116, 135 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgt zwar, dass bei der Auftragsvergabe durch staatliche Stellen jeder Mitbewerber eine faire Chance erhalten muss, nach Maßgabe der für den spezifischen Auftrag wesentlichen Kriterien und des vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden (vgl. BVerfGE 116, 135 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 102, 147 ).

    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).

  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Es ist Sache des Beschwerdeführers, darzulegen, dass ihm ein solches subjektives Recht zusteht, dessen effektiver Rechtsschutz ihm versagt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2001 - 1 BvR 481/01 und 1 BvR 518/01 -, NVwZ 2001, S. 1148 ).

    Die Entscheidungen der Fachgerichte, ob und in welchem Umfang eine solche von Art. 19 Abs. 4 GG vorausgesetzte Rechtsposition im Einzelfall besteht, hat das Bundesverfassungsgericht nur darauf zu überprüfen, ob die Gerichte die Bedeutung der Rechtsschutzgewährleistung erkannt und berücksichtigt haben und ob sie bei der Feststellung des Norminhalts nicht willkürlich verfahren sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 1989 - 1 BvR 290/87 -, NJW 1990, S. 2249; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2001 - 1 BvR 481/01 und 1 BvR 518/01 -, a.a.O., S. 1149).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Wird eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gerügt, so überprüft das Bundesverfassungsgericht nur, ob die Zuständigkeitsregel des Art. 234 EG in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Es ist insbesondere nicht bewusst von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abgewichen, sondern hat nachvollziehbar begründet, weshalb dessen Ausführungen in der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, Rs. C-26/03, Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, S. 1-1) nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar seien.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Eine solche von Art. 19 Abs. 4 GG vorausgesetzte Rechtsposition kann sich aus einem anderen Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht ergeben; sie kann aber auch durch Gesetz begründet sein, wobei der Gesetzgeber bestimmt, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zusteht und welchen Inhalt es hat (vgl. BVerfGE 113, 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    19 Abs. 4 GG garantiert umfassenden Rechtsschutz nur zum Zweck des Schutzes subjektiver Rechte und daher nur unter der Voraussetzung, dass die Verletzung einer Rechtsposition geltend gemacht wird, die die Rechtsordnung im Interesse des Einzelnen gewährt; die Verletzung rein wirtschaftlicher Interessen genügt ebenso wenig wie die Verletzung von Rechtssätzen, die lediglich Reflexwirkungen haben, weil in ihnen der Einzelne allein aus Gründen des Interesses der Allgemeinheit begünstigt wird (vgl. BVerfGE 116, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08
    Dabei muss er substantiiert dartun, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nach seiner Auffassung kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • OLG Rostock, 05.02.2003 - 17 Verg 14/02

    Ausschreibungspflicht der Änderung eines bereits abgeschlossenen öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - Verg 40/06

    Antragsbefugnis eines Vorlieferanten oder Subunternehmers im Vergabeverfahren

  • VK Bund, 12.10.2000 - VK 2-32/00

    Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz

  • BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 290/87

    Kfz-Pflichtversicherung - Tarifgenehmigung

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R

    Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung

    Denn ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus, dh es gewährleistet nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7.12.1999 - 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246, 248 unter Bezugnahme ua auf BVerfGE 83, 182, 194 f = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 4 f; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, WM 2009, 1485, 1486).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 14/08 R

    Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig

    Denn ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus, dh es gewährleistet nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7.12.1999 - 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246, 248 unter Bezugnahme ua auf BVerfGE 83, 182, 194 f = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 4 f; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, WM 2009, 1485, 1486).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags eines potentiellen

    Dabei handelt es sich lediglich um ein mittelbares Auftragsinteresse, das im Rahmen der Antragsbefugnis nicht schutzwürdig ist (vgl. OLG Rostock Beschl. v. 5.2.2003 - 17 Verg 14/02, NZBau 2003, 457; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.9.2006 - VII-Verg 40/06; BVerfG, Beschl. v. 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, VergabeR 2009, 777).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 18/08 R

    Aufsichtsbehörde - Bescheid über fehlende Sicherstellung der vertrags (zahn)

    Ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen von der Rechtsordnung eingeräumte Rechtsposition voraus, dh es gewährleistet nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung (Bundesverfassungsgericht [BVerfG - Kammer], Beschluss vom 7.12.1999 - 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246, 248 unter Bezugnahme ua auf BVerfGE 83, 182, 194 f = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 4 f; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, WM 2009, 1485, 1486).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10

    Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bereits geklärt, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835).
  • BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels substantiierter Darlegung möglicher

    Mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zeigt der Beschwerdeführer nicht auf, inwieweit das Oberlandesgericht die von ihm angenommene Vorlageverpflichtung willkürlich oder aufgrund der Verkennung von Bedeutung und Reichweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht beachtet haben sollte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2009 - 1 BvR 3424/08 -, Rn. 14).
  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - juris; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - juris; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

    Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835 ), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - [...]; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - [...]; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525 ; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl. 2009, 16).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 11 ME 583/09

    Anspruch eines mit Rettungsdienstleistungen Beauftragten auf Gewährung

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass selbst die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eines erfolglosen Bewerbers berührt (vgl. Beschl. v. 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08 -, NVwZ 2009, 835).
  • BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges

    Bei der Rüge einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen Missachtung gerichtlicher Vorlagepflichten ist demnach darzulegen, aus welchen Gründen es nach Auffassung des Beschwerdeführers nötig gewesen wäre, eine Entscheidung eines anderen Gerichts einzuholen; zudem ist darzustellen, inwieweit die Nichtbeachtung der Vorlagepflicht willkürlich sein soll oder darauf beruhen könnte, dass das vermeintlich vorlagepflichtige Gericht Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2009 - 1 BvR 3424/08 -, Rn. 14).
  • VG Berlin, 13.05.2014 - 4 K 664.13

    Vergabe des öffentlichen Auftrags Sonderfahrdienste für Menschen mit Behinderung

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